Musterbild

Herkunft: In Schlesien seit alter Zeit gezüchtet, später über ganz Deutschland verbreitet.

Gesamteindruck: Schlanke,schnittige und doch kräftige Gestalt, Hinterpartie kürzer als vordere (etwas 3/5 vorn, 2/5 hinten) aufgerichtete Haltung, Rückenlinie leicht hohl, freier Stand, harmonisch in allen Teilen; lebhaftes Temperament.

Rassemerkmale:
Kopf:  Länglichrund, leicht gewölbt, glatt.
Augen: Orangenfarbig bis gelb;dunkel bei Weißen, Weißplatten und Gemönchten. Rand zart, unauffällig, je nach Gefiederfarbe hell bis dunkel.
Schnabel: Mittellang, nicht zu stark, auf demgeblasenen Kropf aufliegend. Schwarz bei Blau- und Rotschimmeln, Schwarzen, Blaugehämmerten, Blauen,den entsprechenden Weißschwingigen sowie bei Rotfahlen und Weißen mit roten Binden; dunkelhornfarbig bei Blaufahlen, Blaufahl-Gehämmerten,Mehlichten und Gelerchten; hell bei Gelbschimmeln, Weißen, Roten, Gelben, den entsprechenden Weißschwingigen und bei allen Gemönchten. Weißplatten haben hellen Oberschnabel, Unterschnabel je nach Gefiederfarbe wie vorstehend. Warzenglatt, wenig entwickelt.
Hals: Möglichst lang, je länger, desto besser. Kropf groß, am Ansatz über der Brust tailliert, am oberen Ende am weitestenausgedehnt (Birnenform), den Hinterhals leicht ausbiegend und so hoch reichend, daßder Schnabel aufliegt.
Brust: Nicht zu breit, Brustbein lang.
Rücken: Lang, Rückenlinie leicht hohl, Schultern gut gewölbt,aber nicht zu breit und nicht hervorstehend.
Flügel: Kräftig, anliegend,geschlossen.
Schwanz: Schmal, geschlossen;bildet mit dem Rücken eine leichtgeschwungene Linie,den Boden nicht berührend.
Beine: Unbefiedert; gerade, frei und nicht breit stehend, Unterschenkel ganz sichtbar.
Gefieder:  Gut entwickelt, glatt anliegend.

Farbenschläge:
Blau-, Rot- und Gelbschimmel; Einfarbige in Schwarz, Rot, Gelb, Weiß, Blau mit oder ohne schwarze Binden, Blaufahl mit oder ohne dunkle Binden, Rot- und Gelbfahl, Mehlicht mit oder ohne Binden,Gelercht,Blau-, Blaufahl-,Rotfahl- und Gelbfahl-Gehämmert, Weiß mit roten oder gelben Binden; Schalaster in Schwarz, Rot, Gelb und Blau; Weißplatten in Schwarz, Rot, Gelb mit weißen oder ohne Binden; Blau mit schwarzen, weißen oder ohne Binden, Blaugehämmert, Blaufahl mit oder ohne dunkle Binden, Rotfahl, Gelbfahl,Blaufahl-Gehämmert, Rotfahl-Gehämmert, Gelbfahl-Gehämmert; Weißbindige in Schwarz, Rot, Gelb und Blau; Gemönchte und Weißschwingige in Schwarz, Rot, Gelb, Blau mit oder ohne schwarzen Binden, Blaufahl mit oder ohne dunkle Binden, Rotfahl, Gelbfahl, Blaugehämmert, Blaufahl-Gehämmert, Gelbfahl-Gehämmert.

Farbe und Zeichnung:
a) Blauschimmel: Am ganzen Körper ein zartes, wie mit leichtem Schimmel überzogenes, silbrig schimmerndes Blaugrau (nicht Weiß an Bauch und Schenkel); Untergefieder dunkel bis schwarzgrau. Flügelbinden und Schwanzbinde schwarz, Schwingen so dunkel wie möglich.Im Halsgefieder sind der Grund und die Spitzen der Federn hell und der Mitteilteil dunkel. Über dem vorderen Teilder dunklen Partie liegt ein Grünschimmer (schwächer auch auf den hellen Spitzen). Die hellen Spitzen ergeben die gewünschte Schimmelfärbung,die bei geblasenem Kropf durch den dann sichtbar werdenden dunklen Mitteilteil des Gefieders (Strichrelung oder Rieselung) unterbrochen wird. Kropffarbe wie Körperfarbe.

b) Rot- und Gelbschimmel: Durch nur ganz schwach getöntes Untergefieder wirken Kopf- und Körperfarbe rahmfarbig, die Flügelschilder weißlich; Flügelbinden intensiv rot oder gelb und gut begrenzt, Schwingen äußerlich weiß, in den Innenfahnen Farbstoff vorhanden; Schwanz hell, ohne Binde. ImHalsgefieder sind vom Grund her etwa 3/5 der Feder weiß. Davor befindet sich ein roter oder gelber, leicht grünschillernder Fleck, der ringsrum von einem weißen Rand umgeben ist. Dieser Farbfleck soll bei ungeblasenem Kropf schwach, bei geblasenem mehr gut verteilt (nicht flächig) als Sprenkelung sichtbar sein.

c) Einfarbige: Verlangt werden gleichmäßige Färbung und farbiger Rücken. Bei Blauen sind Farbtönun-gen von Dunkel- über Hell- bis Lichtblau zugelassen. Die Fahlen sollen reine,nicht wolkige Flügelschilder und die Gehämmerten möglichst scharfe,gleichmäßige Flügelzeichnung haben. Die Mehlichten und Gelerchten mit ockerarbiger Brust.Binden markant,duchgehend,6-7 mm breit,farblich rein.

d) Schalaster: Die Flügel sind reinweiß, Schulterherz (nicht zu breit) und übriges Gefieder farbig. Wenig Weiß an den Schenkeln gestattet.

e) Weißplatten: Weiße Kopfplatte in möglichst gerader Linie vom Schnabelwinkel durch die Augen oder scharf darunternnach dem Hinterkopf gehend. Übrigens Gefieder in satten in Farben bzw. gleichmäßigem Blau. Binden markant, durchgehend und farblich rein.

f) Gemönchte: Weiß sind der Kopf, wenige Millimeter unter den Augen geschnitten und glattlinig um den Hinterkopf gehend, sowie 6 bis 9 Handschwingen. Übriges Gefieder in satten Farben bzw. gleichmäßig Blau. Etwas Afterweiß und wenig Weiß an den Schenkeln sind gestattet.

h) Weißschwingige: Wie Gemönchte,jedoch Kopf farbig.

Grobe Fehler:
Zu kleiner, plumper oder zu langer Körper, flache oder zu steile Haltung ohne Rückenschwung; schwaches, zu breit angesetztes oder schiefes Blaswerk, Überbläser; roter Augenrand, zu tiefe Stellung, behoste Beine. Für alle Zeichnungsarten und Farbenschläge: Matte oder unreine Farben, weißer Rücken,kurze, ungleichmäßige oder unreine Binden, Ansatz zu dritter Binde,mangelhafte Hämmerung.

Schimmel: Zu starke,zu schwache oder sehr ungleichmäßige Halszeichnung,unreine Deckenfarbe; bei Blauschimmel weißer Bauch, Schenkel oder Rücken,bei Rotschimmeln blau an Bauch oder Keil, bei Rotschimmeln heller, bei Gelbschimmeln stark angelaufener Schnabel.

Schalaster: Starke Abweichungen von der vorgeschriebenen Schnabelfarbe, Weiß amKopf, größeres Bärtchen, weißer Rücken,Bauch oder After stark, weiße Schenkel, sehr breites Schulterherz, farbige Armschwingen.

Weißplatten: Heller Unterschnabel bei Schwarzen und Blauen, angelaufener Oberschnabel, zu knapp oder zu tief geschnittene Kopfplatte,größeres Bärtchen; bei Weißbindigen sehr kurze oder stark rostige Binden und von außen sichtbarer Schwingenschliff.

Gemönchte: Angelaufener Schnabel, sehr knapper, zu tiefer oder stark zackiger Kopfschnitt Bei Gemönchten und Weißschwingigen: Weniger als sechs weiße Schwingen, weißer Bauch, viel After-oder Schenkelweiß, stark schilfige oder weiße Schwanzfedern.

Bewertung:
Gesamteindruck – Körperform und -haltung – Blaswerk – Stellung – Farbe und Zeichnung – Schnabel- und Augenfarbe. (Schalasterkröpfer sind in figürlicher Hinsicht vorerst noch milde zu bewerten).

Die Reihenfolge der Farbenschläge

1. Einfarbige: schwarz, rot, gelb, weiß, blau ohne Binden, blau mit schwarzen Binden, blaugehämmert.
2. Schimmel:  blau, rot, gelb.
3. Seltene: weiß mit roten und gelben Binden.
4. Fahle: blau, rot, gelb, blaufahlgehämmert, rotfahlgehämmert, gelbfahlgehämmert.
5. Weißschwingige: wie Einfarbige und Fahle.
6. Gemönchte: schwarz, rot, gelb, blau mit und ohne Binden, fahle,gehämmerte.
7. Weißplatten: schwarz, rot, gelb, blau mit und ohne Binden, fahle, gehämmerte. schwarz, rot, gelb, blau mit weißen Binden.
8. Schalaster: schwarz, rot, gelb, blau.

Gesamtleistungspreise bei den Sonderschauen:
Bei allen Sonderschauen werden Gesamtleistungspreise vergeben. Die Errechnung erfolgt durch die Feststellung der höchsten Durchschnittspunktzahl der sechs besten Tiere (Jugend vier Tiere) des Wettbewerbes. Die Farbe und das Alter bleiben unberücksichtigt. Eigene Zucht muß auf Nachfrage erbracht werden, gilt jedoch als selbstverständlich.

Bei Punktgleichheit entscheidet die höchste Auszeichnung des Spitzentieres, einer Farbe, die 1.0 in Preisfolge, die Zahl der errungenen Preise. Der SV-Gesamtleistungspreis kann in der laufenden Saison nur einmal errungen werden.

Zuchtpreise bei den Sonderschauen:
Privat gestiftete Preise (Pokale) die farbschlagbezogen vergeben werden sollen, gelten als Zuchtpreise. Die Errechnung folgt laut AAb. und der höchsten Punktzahl der vier besten Tiere, eine Farbe, Jungtiere.

Um die Vergabe bei seltenen Farbenschlägen zu sichern, dürfen Alttiere für die Berechnung herangezogen werden.

Bei Punktgleichheit entscheiden die Jungtiere, der höchste Preis und nachfolgende Prämiierung. Beiderlei Geschlecht gilt für alle Berechnungen als grundsätzlich.